Hamburg: Bezahlkarte bald auch für Sozialhilfebeziehende?
veröffentlicht von Perspektive Online:
Laut dem Hamburger Senat soll die Bezahlkarte, die derzeit für Asylbewerber:innen gilt, auch auf Sozialhilfebeziehende Personen ausgeweitet werden. Erfahrungen von Betroffenen zeigen, dass die Karten Schikane und keine Erleichterung sind.
In einer Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei erklärte der Hamburger Senat seine Pläne, die Bezahlkarte auf Sozialhilfebeziehende auszuweiten. Derzeit gilt diese nur für Asylbewerber:innen.
In beiden Fällen soll die Karte offiziell die Barauszahlungen aus Modernisierungs- und Erleichterungsgründen ersetzen, in der Realität funktionieren solche Karten in vielen Läden nicht und sind oft nur auf einen engen Ort eingeschränkt. Nach vielen Monaten sind online Zahlungen ebenfalls nicht möglich und stellen damit eine größere Einschränkung für Empfänger:innen dar, als Barauszahlungen.
Außerdem ist unklar, welche Daten durch die Bezahlkarten an Unternehmen weitergegeben werden, weshalb aufgrund von Datenschutz schon in mehreren Städten gegen diese erfolgreich geklagt und die Bargeldbeschränkung aufgehoben wurde.
Im Fall der Bezahlkarte für Asylbewerber:innen wurden viele der Beschränkungen nicht per Gesetz, sondern auf Verwaltungsebene beschlossen. Ähnliche Einschränkungen könnten womöglich auch auf Verwaltungsebene beschlossen werden und nach der Einführung stark restriktiv werden, wenn diese auf Sozialhilfebeziehende ausgeweitet werden. Das, auch wenn die Bezahlkarte in diesem Fall nicht dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegt.
Sozialfeindliche Maßnahmen – keine Neuheit
Schon während der Planung eines Pilotprojekts zur ursprünglichen Karte, plante der Senat die Ausweitung auf Sozialhilfebeziehende. Nun soll dies aber tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden. Dabei ist es kein Zufall, dass diese zuerst bei stark unterdrückten Gruppen wie Migrant:innen angewendet und dann im Laufe der steigenden Hetze gegen Sozialhilfebeziehende als sogenannte „Sozialschmarotzer“ zum Sozialabbau eingeführt wird.